AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsverbindungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Angebote des Verkäufers sind nur verbindlich sofern sie schriftlich erfolgen und für eine Zeitdauer von 30 Tagen ab Angebotsdatum, gültig. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Bezeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Lieferfristen
1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnung usw. – auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
2. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
3. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung von 1/2% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen.
§ 4 Gefahrenübergang und Abnahme
1. Die Gefahr geht bei Versendungskauf auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers oder des Herstellers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. In den übrigen Fällen mit der Übergabe der Ware.
2. Der Käufer hat die Liefergegenstände unverzüglich nach Eingang zu überprüfen. Die Annahme darf nur insoweit verweigert werden, als Liefergegenstände wesentliche Mängel aufweisen, welche die Verwendbarkeit wesentlich beeinträchtigen.
3. Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Etwaige Schadenersatzansprüche wegen Transportschäden sind vom Käufer unmittelbar gegenüber dem Beförderer geltend zu machen.
4. Etwaige Transportschäden berühren die Fälligkeit der Forderung des Verkäufers nicht. Der Käufer ist insoweit nicht berechtigt, etwaige Instandsetzungskosten einzubehalten oder mit solchen Kosten aufzurechnen.
§ 5 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
2. Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
3. Wird ein Mangel, den der Käufer während der Gewährleistungsfrist angezeigt hat, nicht innerhalb einer den Umständen nach angemessenen Zeit beseitigt, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
4. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile.
5. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Alle Lieferungen des Verkäufers erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Käufer erst über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer getilgt hat. Dies gilt auch dann. wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Waren bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum ggf. als Sicherung für die Saldoforderungen des Verkäufers. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst die Einlösung als Tilgung. Be- und Verarbeitung erfolgen für den Verkäufer unter Ausschluss des Eigentumserwerbes nach § 950 BGB, ohne den Verkäufer zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung des Verkäufers in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware.
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 7 Lieferpreise und Zahlung
1. Die Lieferpreise (zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer) gelten für Lieferung ab Lager bzw. Herstellerwerk.
2. Die Lieferpreise gelten für die im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannte Lieferzeit als Festpreise, mindestens jedoch für die Dauer von 3 Monaten seit Vertragsschluss.
3. Alle Rechnungen sind innerhalb der für den Auftrag vereinbarten Zahlungsfristen zahlbar. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Rechnungsdatum.
4. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, so werden sämtliche Forderungen des Verkäufers ohne Rücksicht auf etwa vereinbarte Zahlungstermine oder die Laufzeit etwa angenommener Wechsel fällig. Zur Erfüllung noch ausstehender Lieferungen oder Leistungen ist der Verkäufer bei Bekanntheitsleistung verpflichtet. Erfüllt der Käufer diese Verpflichtung nicht, so kann der Verkäufer für die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung eine Nachfrist von 2 Wochen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist die Annahme der Leistung durch den Käufer abgelehnt, der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Irgendwelche Zusicherungen hinsichtlich der Eigenschaft und der Beschaffenheit der Waren sind durch den Verkäufer nicht erfolgt.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der BRD.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Ingolstadt.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
Letzte Änderung: 25.10.2023